Beschluss:
1. Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim überträgt gemäß § 112
Absatz 2 GemO dem städtischen Rechnungsprüfungsamt rückwirkend zum 01.09.2016
förmlich die Aufgaben des
Arbeitsschutzes für die Stadtverwaltung Sinsheim einschließlich der
Koordinationsstelle Arbeitsschutz.
2. Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim überträgt gemäß § 112 Absatz 2 GemO dem
städtischen Rechnungsprüfungsamt mit sofortiger Wirkung die Aufgaben im
Zusammenhang mit dem Datenschutz bei der Stadtverwaltung Sinsheim.
3. Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim
überträgt gemäß § 112 Absatz 2 GemO dem städtischen Rechnungsprüfungsamt
rückwirkend zum 01.06.2015 die Aufgaben der Geschäftsstelle „Sinsheimer
Ideenbörse“.