Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim überträgt gemäß § 112 Absatz 2 GemO dem städtischen Rechnungsprüfungsamt rückwirkend zum 01.09.2016 förmlich die  Aufgaben des Arbeitsschutzes für die Stadtverwaltung Sinsheim einschließlich der Koordinationsstelle Arbeitsschutz.

2. Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim überträgt gemäß § 112 Absatz 2 GemO dem städtischen Rechnungsprüfungsamt mit sofortiger Wirkung die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Datenschutz bei der Stadtverwaltung Sinsheim.

3.  Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim überträgt gemäß § 112 Absatz 2 GemO dem städtischen Rechnungsprüfungsamt rückwirkend zum 01.06.2015 die Aufgaben der Geschäftsstelle „Sinsheimer Ideenbörse“.