StR Gmelin merkt an, dass sich jemand hinsichtlich eines Bauvorhabens am Hünenbergweg an ihn gewandt habe. Dahingehend möchte er wissen, wie es um das Bauvorhaben stehe und ob es richtig sei, dass je Nutzungseinheit lediglich ein Stellplatz vorgehalten werden müsse.

 

OB Albrecht antwortet, dass ein genehmigungsfähiger Bauantrag vorliege. Wenn es für Gebiete keine Stellplatzsatzung bzw. dahingehendes Ortsrecht gebe, würden die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Zahl der Stellplätze greifen.