Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 15.12.2017 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich Haushaltsplan, Finanzplanung und Investitionsprogramm beschlossen:

 

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

 

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von                                                           87.865.400 €

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von                                          85.387.800 €

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von                  2.477.600 €

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von                        2.477.600 €

 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 87.367.700 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 81.390.100 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von                                                                                                 5.977.600 €

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von                         13.880.100 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von                             27.949.600 €

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von                                              - 14.069.500 €

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von                                                                                           - 8.091.900 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                       6.300.000 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                     1.224.400 €

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von                                            5.075.600 €

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von                               - 3.016.300 €

 

 

§ 2 Kreditermächtigung

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf     6.300.000 €

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf                                                                                                                         11.852.000 €

 

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                                3.500.000 €

 

 

§ 5 Steuersätze

 

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf                                                                                                                         330 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                                          380 v. H.

der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf                                                                                                             370 v. H.

 

 

 

                                                                                  Abstimmungsergebnis:                  einstimmig