Beschluss:
Auf Grund von §
79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 15.12.2017
die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich
Haushaltsplan, Finanzplanung und Investitionsprogramm beschlossen:
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag
der ordentlichen Erträge von 87.865.400
€
1.2 Gesamtbetrag
der ordentlichen Aufwendungen von 85.387.800
€
1.3 Veranschlagtes
ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 2.477.600 €
1.4 Gesamtbetrag
der außerordentlichen Erträge von
1.5 Gesamtbetrag
der außerordentlichen Aufwendungen von
1.6 Veranschlagtes
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von
1.7 Veranschlagtes
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 2.477.600
€
2. im Finanzhaushalt mit
den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 87.367.700 €
2.2 Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 81.390.100 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss
/-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 5.977.600
€
2.4 Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 13.880.100
€
2.5 Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 27.949.600
€
2.6 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von - 14.069.500 €
2.7 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von -
8.091.900 €
2.8 Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 6.300.000 €
2.9 Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 1.224.400 €
2.10 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 5.075.600 €
2.11 Veranschlagte
Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von - 3.016.300 €
§ 2 Kreditermächtigung
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 6.300.000 €
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf 11.852.000 €
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.500.000
€
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze)
werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)
auf 330
v. H.
b) für die
Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380
v. H.
der
Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 370
v. H.
Abstimmungsergebnis: einstimmig