Beschluss:
a) Der
Bericht der Betriebsleitung über den Jahresabschluss 2016 der „Stadtwerke
Sinsheim“ wird zur Kenntnis genommen.
b) Der
Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des
Jahresabschlusses 2016 der „Stadtwerke Sinsheim“ wird zur Kenntnis genommen.
c) Der
Gemeinderat fasst folgenden Beschluss über die Feststellung des
Jahresabschlusses
2016:
Der
Jahresabschluss 2016 der „Stadtwerke Sinsheim“ wird gem. § 16 Abs. 3 EigBG wie
folgt festgestellt:
1. Betriebszweig
„Wasserversorgung“
Die
Jahresbilanz 2016 des Betriebszweiges „Wasserversorgung“
wird
mit einer Gesamtsumme in Höhe von 24.958.011,01 €
festgestellt.
Der
entstandene Jahresverlust in Höhe
von 101.053,55 €
wird
in der Bilanz zur Verrechnung mit Gewinnen künftiger Wirtschafts-
jahre
vorgetragen.
2.
Betriebszweig „Abwasserbeseitigung“
Die
Jahresbilanz 2016 des Betriebszweiges „Abwasserbeseitigung“
wird
mit einer Gesamtsumme in Höhe von 62.702.946,67 €
festgestellt.
Der
entstandene Jahresgewinn in Höhe von 68.995,01 €
wird
in der Bilanz zur Verrechnung mit Verlusten künftiger
Wirtschaftsjahre
vorgetragen.
3.
Betriebszweig „Freibad“
Die
Jahresbilanz 2016 des Betriebszweiges „Freibad“
wird
mit einer Gesamtsumme in Höhe von 9.285.699,90 €
festgestellt.
Der
entstandene Jahresverlust in Höhe
von 42.407,13 €
wird
in der Bilanz zur Verrechnung mit Gewinnen künftiger
Wirtschaftsjahre
vorgetragen.
4.
Betriebszweig „Beteiligungen“
Die
Jahresbilanz 2016 des Betriebszweiges „Beteiligungen“
wird
mit einer Gesamtsumme in Höhe von 15.804.441,08 €
festgestellt.
Der
entstandene Jahresgewinn in Höhe von 167.692,95 €
wird
in der Bilanz zur Verrechnung mit Verlusten künftiger
Wirtschaftsjahre
vorgetragen.
5.
Gesamtbetrieb „Stadtwerke Sinsheim“
Die
Jahresbilanz 2016 der „Stadtwerke Sinsheim“
wird
mit einer bereinigten Gesamtsumme in Höhe von 109.078.000,00 €
festgestellt.
Der entstandene Gesamtjahresgewinn
in Höhe von 93.227,28 €
wird
in der Bilanz zur Verrechnung mit Verlusten künftiger
Wirtschaftsjahre
vorgetragen.
Der
Gemeinderat nimmt den Jahresbericht 2016 zur Kenntnis.
Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2016 Entlastung erteilt.