Sitzung: 05.12.2017 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 1
Vorlage: GR/122/2017
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses, die in der Anlage 2
(Variantenbetrachtung künftiger Gebührensätze) dargestellte Gebührenvariante 2.
Auf der Grundlage der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten „Ermittlung der Wasserversorgungsgebühren“ empfiehlt der Hauptausschuss dem Gemeinderat, sein „pflichtgemäßes Ermessen“ dahingehend auszuüben, als über die Wasserversorgungsgebühren 100 % der ansatzfähigen Kosten zu decken sind.