Beschluss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) gemäß Anlage 2 zur Vorlage.