TOP Ö 4: Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS)
Der Hauptausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt die Neufassung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche
Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) gemäß
Anlage 2 zur Vorlage.