Beschluss:
Der Hauptausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses, die in der Anlage 2
(Variantenbetrachtung künftiger Gebührensätze) dargestellte Gebührenvariante 2.
Auf der Grundlage der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten „Ermittlung der Wasserversorgungsgebühren“ empfiehlt der Hauptausschuss dem Gemeinderat, sein „pflichtgemäßes Ermessen“ dahingehend auszuüben, als über die Wasserversorgungsgebühren 100 % der ansatzfähigen Kosten zu decken sind.