OB Albrecht gibt bekannt, dass es hinsichtlich der Baumaßnahme „Kanalsanierung Steinsfurter Straße“ gemäß § 43 Abs. 4 der Gemeindeordnung eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters getroffen wurde. Er erläutert die Hintergründe zur Eilentscheidung und warum diese erforderlich war.