Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim beschließt die Aufhebung eines Teilbereiches des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Unteres Tor“ in Sinsheim. Der Teilbereich umfasst die Flurstücke 12266, 12270, 12270/1, 12259, 12260/1, 12259/2, 12258/3, 12258, 12257 und 12257/1 ganz sowie die städtischen Straßen- bzw. Wegegrundstücke mit den Flurstücksnummern 12240 und 12265 teilweise.
Künftig ist zur baurechtlichen Beurteilung in diesem Bereich der § 34 BauGB anzuwenden.