Beschluss:
Der Gemeinderat der
Stadt Sinsheim beschließt die Aufhebung eines Teilbereiches des rechtsgültigen
Bebauungsplanes „Unteres Tor“ in Sinsheim. Der Teilbereich umfasst die
Flurstücke 12266, 12270, 12270/1, 12259, 12260/1, 12259/2, 12258/3, 12258,
12257 und 12257/1 ganz sowie die städtischen Straßen- bzw. Wegegrundstücke mit
den Flurstücksnummern 12240 und 12265 teilweise.
Künftig ist zur baurechtlichen Beurteilung in diesem Bereich der § 34 BauGB
anzuwenden.