Beschluss:
Der Gemeinderat der Stadt Sinsheim wägt die in der Offenlage
nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur
Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Unteres Tor“ in Sinsheim entsprechend der
Abwägungstabelle ab.
Die verspätet eingegangene Stellungnahme der Oberen Denkmalschutzbehörde wird
zur Kenntnis genommen.