Sitzung: 05.03.2013 Ausschuss für wichtige Angelegenheiten der Kernstadt
StR Bruhs beschwert sich, dass das
Versetzen des Ortsausgangschildes von Sinsheim in Richtung Rohrbach nicht im
Stadtanzeiger angekündigt wurde. Auch die daraufhin durchgeführten
Geschwindigkeitskontrollen hätten seiner Meinung nach vorher bekannt gemacht
werden müssen.
Herr Schleifer nimmt diese Anmerkung mit,
entgegnet aber, dass das vorherige Veröffentlichen von solchen Maßnahmen im
Stadtanzeiger bisher nicht erfolgte, weil auch andere Gemeinden dies nicht so
handhaben.
Auf Anfrage von StR
Hertel erklärt Herr Schleifer, dass die Bedeutung der Ortstafeln
nicht mit der Orts- bzw. Gemarkungsgrenze gleichzusetzen sei. Die Entscheidung,
ob ein Ortseingangsschild versetzt werden müsse wird in Absprache mit dem
Rhein-Neckar-Kreis, der Ortspolizeibehörde, der Straßenmeisterei, sowie einem
Vertreter des ADACs getroffen.
StR Zoller erkundigt sich, warum das
Ortsschild nicht bereits damals bei der Erschließung der Adolf-Kolping-Straße
versetzt wurde.
Daraufhin entgegnet Herr Schleifer, dass dies verkehrsrechtlich damals nicht erforderlich gewesen wäre.