StR Bruhs beschwert sich, dass das Versetzen des Ortsausgangschildes von Sinsheim in Richtung Rohrbach nicht im Stadtanzeiger angekündigt wurde. Auch die daraufhin durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen hätten seiner Meinung nach vorher bekannt gemacht werden müssen.

 

Herr Schleifer nimmt diese Anmerkung mit, entgegnet aber, dass das vorherige Veröffentlichen von solchen Maßnahmen im Stadtanzeiger bisher nicht erfolgte, weil auch andere Gemeinden dies nicht so handhaben.

 

Auf Anfrage von StR Hertel erklärt Herr Schleifer, dass die Bedeutung der Ortstafeln nicht mit der Orts- bzw. Gemarkungsgrenze gleichzusetzen sei. Die Entscheidung, ob ein Ortseingangsschild versetzt werden müsse wird in Absprache mit dem Rhein-Neckar-Kreis, der Ortspolizeibehörde, der Straßenmeisterei, sowie einem Vertreter des ADACs getroffen.

 

StR Zoller erkundigt sich, warum das Ortsschild nicht bereits damals bei der Erschließung der Adolf-Kolping-Straße versetzt wurde.

 

Daraufhin entgegnet Herr Schleifer, dass dies verkehrsrechtlich damals nicht erforderlich gewesen wäre.