Beschluss:

 

1.) Die freien Räumlichkeiten in der „Schule am Großen Wald“ werden zur Nutzung für den Städtischen Kindergarten umgebaut. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Planung zu erstellen.

 

2.

a) Das Gebäude des Städtischen Kindergartens wird der Ev. Kirchengemeinde für den Ev. Kindergarten mietfrei zur Verfügung gestellt. Die Ev. Kirchengemeinde trägt die Betriebskosten. Mit der Ev. Kirchengemeinde wird ein neuer Vertrag über den Betrieb und die Förderung des Ev. Kindergartens abgeschlossen.

 

b) Der städtische Kindergarten und der Ev. Kindergarten werden jeweils als 3-gruppige Einrichtung geführt.

 

c) Für den 3-gruppigen Betrieb des Ev. Kindergartens wird aufgrund des pädagogischen Konzeptes das Gebäude des bisherigen städtischen Kindergartens um einen Mehrzweckraum erweitert. Die Investitionskosten von ca. 120.000 € - 150.000 € werden zu 80 % von der Stadt Sinsheim und zu 20 % von der evangelischen Kirchengemeinde getragen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden zusätzlich in den städtischen Haushalt eingestellt.