Beschluss:
1.) Die freien Räumlichkeiten in der „Schule am Großen
Wald“ werden zur Nutzung für den Städtischen Kindergarten umgebaut. Die
Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Planung zu erstellen.
2.
a) Das Gebäude des Städtischen Kindergartens wird der
Ev. Kirchengemeinde für den Ev. Kindergarten mietfrei zur Verfügung gestellt.
Die Ev. Kirchengemeinde trägt die Betriebskosten. Mit der Ev. Kirchengemeinde
wird ein neuer Vertrag über den Betrieb und die Förderung des Ev. Kindergartens
abgeschlossen.
b) Der städtische Kindergarten und der Ev.
Kindergarten werden jeweils als 3-gruppige Einrichtung geführt.
c) Für den 3-gruppigen Betrieb des Ev. Kindergartens
wird aufgrund des pädagogischen Konzeptes das Gebäude des bisherigen
städtischen Kindergartens um einen Mehrzweckraum erweitert. Die
Investitionskosten von ca. 120.000 € - 150.000 € werden zu 80 % von der Stadt
Sinsheim und zu 20 % von der evangelischen Kirchengemeinde getragen. Die
erforderlichen Haushaltsmittel werden zusätzlich in den städtischen Haushalt
eingestellt.