Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Widmung des südlichen Bahnsteigzugangs auf dem neu zu bildenden Flurstück 3258/10 beim Bahnhof Hoffenheim (Eschelbacher Straße) als beschränkt öffentlichen Weg gem. §§ 3 und 5 des Straßengesetz Baden-Württemberg.
Der Widmungszweck wird wie folgt beschränkt: Öffentlicher Fußweg zum Bahnsteig