Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt die Widmung des südlichen Bahnsteigzugangs auf dem neu zu bildenden
Flurstück 3258/10 beim Bahnhof Hoffenheim (Eschelbacher Straße) als beschränkt
öffentlichen Weg gem. §§ 3 und 5 des Straßengesetz Baden-Württemberg.
Der Widmungszweck wird wie folgt beschränkt: Öffentlicher Fußweg zum Bahnsteig