b) Abwassersatzung/ Gesplittete Abwassergebühr

 

StR Zoller berichtet in Bezug auf das Thema "gesplittete Abwassergebühr" über einen Beispielsfall, der an ihn herangetragen wurde:

Bei einem Grundstück mit mehreren Garagen und dementsprechend vielen Teil-Eigentümern, wurde bzgl. der gesplitteten Abwassergebühr lediglich der Eigentümer angeschrieben, welcher im Grundbuch als erster eingetragen ist. Dieser solle sich eigenständig um einen Forderungsausgleich durch die Miteigentümer bemühen. Er sieht bei dieser Vorgehensweise eine große Lösungsproblematik für den Betroffenen und bittet um Aufklärung.

 

BM Keßler weist darauf hin, dass nicht jeder Fall gleich zu behandeln ist. In einigen Fällen kann das Problem über die Zinsverrechnung mit dem Erbpachtgeber gelöst werden. Bei Erbengemeinschaften ist dies jedoch beispielsweise nicht möglich. Die Problematik wird jedoch nochmals angesprochen.