Beschluss:
a) Die Baulandumlegung für den Bereich
des in Aufstellung befindlichen Be-
bauungsplans „Bühl-Wanne“
wird hiermit gemäß § 46 Abs. 1 BauGB angeordnet.
b) Zur Durchführung des
Verfahrens wird folgender Umlegungsausschuss gebildet:
Vorsitzender: Oberbürgermeister
Jörg Albrecht
Stellv. Vorsitzender: Der jeweilige Vertreter
des Oberbürgermeisters im Amt
Ausschussmitglieder:
Mitglied Stellvertreter Fraktion
Uwe Schrötel Peter Hesch CDU
Rainer Schock Friedhelm
Zoller CDU
Wolfgang Maier Edgar
Bucher FW
Marianne Meißner Jürgen
Schön SPD
Alexander Hertel Stefan
Schubert Aktiv
für Sinsheim
Jens Töniges Alex
Riederer Grüne
Beratende Sachverständige
Nach § 5 Abs. 1 BauGB-DVO: Klaus Ritter als
Vermessungssachverständiger
Nach § 5 Abs. 1 BauGB-DVO:
Sebastian Falke als
Bausachverständiger
Nach § 5 Abs. 2 BauGB-DVO: Linda Österle als Sachbearbeiterin des
Umle- gungsverfahrens
beim Vermessungsamt
c) Die technische Durchführung
der Umlegung wird dem Vermessungsamt des Rhein-Neckar-Kreises
übertragen.