Beschluss:
1. Der Gemeinderat
erkennt gemäß § 16 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) die von Stadtrat Stefan Seitz
geltend gemachte Begründung als wichtigen Grund für das Ausscheiden aus dem
Gemeinderat an.
2. Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des Ergebnisses der
Gemeinderatswahl vom 25.05.2014 Herrn Alex Riederer das frei werdende Mandat
für die derzeitige Amtsperiode bis 2019 zufällt.