Beschluss:

 

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.12.2016 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich Haushaltsplan, Finanzplanung und Investitionsprogramm beschlossen:

 

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

 

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von                                                           78.247.000 €

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von                                          80.518.000 €

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von                - 2.271.000 €

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von                      - 2.271.000 €

 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 77.749.300 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 76.996.500 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von                                                                                                  752.800 €

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von                         12.758.000 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von                       29.647.300 €

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von                                              - 16.889.300 €

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von                                                                                         - 16.136.500 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                       6.600.000 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von                     1.244.700 €

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von                                            5.355.300 €

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von                             - 10.781.200 €

 

 

§ 2 Kreditermächtigung

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf     6.600.000 €

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf                                                                                                                           8.193.400 €

 

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.500.000 €

 

 

§ 5 Steuersätze

 

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf                    330 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                                          380 v. H.

der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf                370 v. H.