Beschluss:
Auf
Grund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), der §§ 1 - 4 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Stadt
Sinsheim in seiner Sitzung am 20.12.2016 den WIRTSCHAFTSPLAN der Stadtwerke
Sinsheim für das Wirtschaftsjahr 2017 wie folgt festgestellt:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 wird
im Erfolgsplan
bei Einnahmen und Ausgaben auf 16.066.000,- €
im Vermögensplan
bei Einnahmen und Ausgaben auf 6.120.000,- €
und einem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 0,- €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditauf-
nahmen wird für das Wirtschaftsjahr 2016 auf 2.676.000,- €
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.500.000,- €
festgesetzt.