Sitzung: 14.12.2012 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 1
Vorlage: GR/102/2012
Der Gemeinderat fasst folgenden
Beschluss:
Auf Grund der §§ 9 und 14 des
Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), der §§ 1 - 4 der Eigenbetriebsverordnung
(EigBVO) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) stellt der Gemeinderat der Stadt Sinsheim den
Wirtschaftsplan der Stadtwerke Sinsheim für das Wirtschaftsjahr 2013 wie folgt
fest:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das
Wirtschaftsjahr 2013 wird
im Erfolgsplan
bei Einnahmen und Ausgaben auf 18.973.000,- €
im Vermögensplan
bei Einnahmen und Ausgaben auf 8.828.000,- €
und einem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 0,- €
festgesetzt.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditauf-
nahmen wird
für das Wirtschaftsjahr 2013 auf 5.592.000,- €
festgesetzt.
§ 3
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite wird auf 2.500.000,- €
festgesetzt.