Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 1

Der Gemeinderat fasst folgenden

 

Beschluss:

 

Auf Grund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), der §§ 1 - 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in Verbindung mit den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) stellt der Gemeinderat der Stadt Sinsheim den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Sinsheim für das Wirtschaftsjahr 2013 wie folgt fest:

 

§ 1

 

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 wird

 

im Erfolgsplan

 

          bei Einnahmen und Ausgaben auf                                                              18.973.000,- 

 

im Vermögensplan

 

          bei Einnahmen und Ausgaben auf                                                                8.828.000,- 

 

und einem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

in Höhe von                                                                                                                 0,- 

 

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditauf-

nahmen wird für das Wirtschaftsjahr 2013 auf                                                      5.592.000,- 

festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                                       2.500.000,-     

festgesetzt.