Sitzung: 14.12.2012 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 1
Vorlage: GR/101/2012
Beschluss:
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
beschließt der Gemeinderat die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2013 einschließlich Haushaltsplan, Finanzplanung und Investitionsprogramm:
§ 1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
mit
1. den Einnahmen und Ausgaben in
Höhe von je 93.749.000
€
davon
Ø im
Verwaltungshaushalt 76.546.000
€
Ø im
Vermögenshaushalt 17.203.000
€
2. dem Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditauf-
nahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 3.600.000 €
3. dem Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächti-
gungen in Höhe von 6.079.500
€
§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 3.500.000 €
festgesetzt.
§ 3
Die Hebesätze der Realsteuern werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Grundsteuer A auf 330
v.H.
b) für die Grundstücke
Grundsteuer B auf 380
v.H.
2. für die Gewerbesteuer auf 370
v.H.
der Steuermessbeträge
§ 4
Der dem Haushaltsplan
beigefügte Stellenplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung.