Zwei Einwohnerinnen möchten wissen, wie konkret die Schließung der „allahopp!“-Anlage vonstatten gehe?

 

OB Albrecht erwidert, man nehme sich der Sache an. Es sei ihm ein Anliegen, dass dort Ruhe herrsche. Der Begriff „Ruhestörung“ sei aber ein weiter Begriff. Daher habe die Stadt nun ein Verbot ausgesprochen, sich nach 22.00 Uhr in der Anlage aufzuhalten. Alle müssen die Anlage zu diesem Zeitpunkt verlassen. Kontrollen würden durch eigenes Personal und mit Unterstützung der Polizei erfolgen. Dies habe er so zugesagt. Ggfs. sei tatsächlich eine Security-Firma zu beauftragen.

 

Die Einwohnerin betont, dass auch vor 22.00 Uhr sehr viel Lärm herrsche.

 

Eine weitere Einwohnerin bezeichnet den Standort im ehemaligen Postgarten als unmöglichen Standort. Es herrsche eine sehr hohe Lärmbelästigung den ganzen Tag durch viele Personen, die sich dort aufhalten. Die Situation sei unerträglich.

 

StR Hotz kommt zur Sitzung.

 

OB Albrecht meint, nach Eröffnung der Anlage werde diese nun extensiv genutzt. In einem Jahr sei dies bestimmt wieder weniger. Auch die anderen „allahopp!“-Anlagen seien in der Anfangszeit viel besucht. Die Sinsheimer Anlage werde zugegebenermaßen sehr stark beansprucht. Es liege ihm aber am Herzen, dass ein friedliches Miteinander in der Anlage herrsche. Man habe erst seit heute die rechtliche Handhabe durch die aufgestellten Schilder Personen des Platzes zu verweisen.