Sitzung: 11.12.2012 Ausschuss für wichtige Angelegenheiten der Kernstadt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: KA/006/2012
Beschluss:
1. Der Kernstadtausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat die Umgemarkung der im Geltungsbereich des
Bebauungsplans „Alter Sportplatz Rohrbach“ liegenden Grundstücke Flst.Nr. 12417
(teilweise), 14990 (teilweise), 14991, 14991/1 und 14992 (Alternative 2).
2. Die Zerlegung der Grundstücke
Flst.Nr. 12417 und 14990 soll ohne Abmarkung erfolgen. Somit entstehen für die
Umgemarkung keine Vermessungskosten.
3. Ziel der Umgemarkung ist die räumliche
Zuordnung der künftig in Ortskernnähe Rohrbach wohnenden Bürgerinnen und
Bürgern zu dem Teilort, der ihren örtlichen Lebensmittelpunkt darstellen wird.