OB Albrecht unterrichtet den Gemeinderat darüber, dass gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 18.04.2023 zur Aufhebung der Unechten Teilortswahl Beschwerde beim Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde eingelegt wurde. Die Verwaltung wurde entsprechend vom Regierungspräsidium um Stellungnahme gebeten.