Sitzung: 16.05.2023 Gemeinderat
OB Albrecht unterrichtet den Gemeinderat darüber, dass gegen den
Gemeinderatsbeschluss vom 18.04.2023 zur Aufhebung der Unechten Teilortswahl
Beschwerde beim Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständiger
Rechtsaufsichtsbehörde eingelegt wurde. Die Verwaltung wurde entsprechend vom
Regierungspräsidium um Stellungnahme gebeten.