StR Hertel zeigt sich verwundert darüber, dass in manchen Fußgängerzonen ein Durchfahren mit dem Rad erlaubt sei, in manchen jedoch nicht und fragt nach den Hintergründen.

 

Herr Zangl antwortet, dass dies jeweils Einzelfallentscheidungen seien und es bestimmte Kriterien gäbe in Bezug auf die Verkehrssicherheit. Dabei gehe es unter anderem darum, wie belebt die Fußgängerzone sei.