1.
Der Gemeinderat stellt die Eröffnungsbilanz der
Stadt zum 01.01.2017 einschließlich Anhang und Anlagen fest.
2.
Auf die Aufnahme von geleisteten
Investitionszuschüssen in die Eröffnungsbilanz wird mit Ausnahme der
Tilgungsumlage an den “Zweckverband Hochwasserschutz Elsenz-Schwarzach”
verzichtet.
3.
Der Gemeinderat nimmt den Bericht des
Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz zur
Kenntnis.