Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Anpassung örtlicher Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung) entsprechend der Anlage zur Vorlage.
Die maßgeblichen Satzungen der Stadt Sinsheim werden mit
einer Umsatzsteuerklausel ab dem 01.01.2023 einheitlich ergänzt.