Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses, die als
Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die
öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit
Wasser (Wasserversorgungsatzung - WVS) mit Inkrafttreten zum 01.01.2023 und mit
der in der Anlage 3 (Kostenübersicht Wasserzähler mit Variantenvorschlägen)
dargestellten Gebührenvariante 1.
Auf der Grundlage
der dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation beschließt der
Gemeinderat auf Empfehlung des Hauptausschusses, sein „pflichtgemäßes Ermessen“
dahingehend auszuüben, als über die Wasserversorgungsgebühren 100 % der
ansatzfähigen Kosten zu decken sind. Bestehende Kostenunterdeckungen sind auszugleichen.