Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses, die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungsatzung - WVS) mit Inkrafttreten zum 01.01.2023 und mit der in der Anlage 3 (Kostenübersicht Wasserzähler mit Variantenvorschlägen) dargestellten Gebührenvariante 1.

 

Auf der Grundlage der dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation beschließt der Gemeinderat auf Empfehlung des Hauptausschusses, sein „pflichtgemäßes Ermessen“ dahingehend auszuüben, als über die Wasserversorgungsgebühren 100 % der ansatzfähigen Kosten zu decken sind. Bestehende Kostenunterdeckungen sind auszugleichen.