Beschluss:
Der Gemeinderat
wählt auf der Grundlage von § 71 Abs. 1 GemO für die verbleibende Dauer der
Amtszeit der Ortschaftsräte Frau Ortschaftsrätin Ines Rudolf zur
stellvertretenden Ortsvorsteherin für den Stadtteil Adersbach.
Beschluss:
Der Gemeinderat
wählt auf der Grundlage von § 71 Abs. 1 GemO für die verbleibende Dauer der
Amtszeit der Ortschaftsräte Frau Ortschaftsrätin Ines Rudolf zur
stellvertretenden Ortsvorsteherin für den Stadtteil Adersbach.