Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung für den Bereich „Heinzengrund“ in Sinsheim-Ehrstädt beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 2 – Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen eine Abweichung von dem Ziel der Raumordnung „Vorranggebiet für die Landwirtschaft“ § 6 ROG in Verbindung mit § 24 LplG zu beantragen.