Sitzung: 23.02.2021 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 5
Vorlage: GR/010/2021
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung für den Bereich
„Heinzengrund“ in Sinsheim-Ehrstädt beim Regierungspräsidium Karlsruhe,
Abteilung 2 – Wirtschaft, Raumordnung, Bau-, Denkmal- und Gesundheitswesen eine
Abweichung von dem Ziel der Raumordnung „Vorranggebiet für die Landwirtschaft“
§ 6 ROG in Verbindung mit § 24 LplG zu beantragen.