Sitzung: 11.12.2020 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 12, Enthaltungen: 4
Vorlage: GR/111/2020
Beschluss:
Auf Grund von § 79
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 11.12.2020 die
folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich
Haushaltsplan, Finanzplanung und Investitionsprogramm beschlossen:
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den
folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der
ordentlichen Erträge von |
92.199.000 € |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
von |
95.844.000 € |
1.3 Veranschlagtes ordentliches
Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von |
-
3.645.000 € |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
von |
|
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen von |
|
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von |
|
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von |
-
3.645.000 € |
2. im Finanzhaushalt
mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von |
91.630.300 € |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von |
91.079.700 € |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts |
550.600 € |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit von |
13.512.000 € |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit von |
18.195.000 € |
2.6 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus |
-
4.683.000 € |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss
/-bedarf |
-
4.132.400 € |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von |
6.100.000 € |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von |
1.981.000 € |
2.10 Veranschlagter
Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
4.119.000 € |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des
Finanzhaushalts (Saldo aus
2.7 und 2.10) von |
§ 2 Kreditermächtigung
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung)
wird festgesetzt auf 6.100.000 €
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der
Gesamtbetrag der vorgesehenen
Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre
mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf 8.609.000 €
§ 4
Kassenkredite
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf 3.500.000 €
§ 5
Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. |
für die Grundsteuer |
|
a) |
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf |
360 v. H. |
b) |
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf |
390 v. H. |
|
der Steuermessbeträge; |
|
2. |
für die Gewerbesteuer auf |
395 v. H. |