Beschluss:
Auf Grund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes
(EigBG), der §§ 1 - 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in Verbindung mit
den §§ 87, 89 und 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der
Gemeinderat der Stadt Sinsheim in seiner Sitzung am 11. Dezember 2020 den
WIRTSCHAFTSPLAN der Stadtwerke Sinsheim für das Wirtschaftsjahr 2021 wie folgt
festgestellt:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 wird
im Erfolgsplan
bei Einnahmen und Ausgaben auf 18.451.000,- €
im Vermögensplan
bei Einnahmen und Ausgaben auf 9.242.000,- €
und einem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von 0,- €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan
vorgesehenen Kreditauf-
nahmen wird für das Wirtschaftsjahr 2021 auf 4.705.000,- €
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.500.000,- €
festgesetzt.