Ergebnis:
Der Gemeinderat hat die Einführung der Hallenbelegungskriterien entsprechend der Anlage 1 und deren Anwendung ab der Saison 2021/2022 vorberaten.
Ergebnis:
Der Gemeinderat hat die Einführung der Hallenbelegungskriterien entsprechend der Anlage 1 und deren Anwendung ab der Saison 2021/2022 vorberaten.