Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass bei den neu in den Gemeinderat gewählten Bewerberinnen und Bewerbern keine Hinderungsgründe gemäß § 29 GemO vorliegen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass bei den neu in den Gemeinderat gewählten Bewerberinnen und Bewerbern keine Hinderungsgründe gemäß § 29 GemO vorliegen.